I. Teil
1. Geltungsbereich
Angeboten, Bestellungen und den Vertragsverhältnissen liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bayburt & Klein GbR zu Grunde; es gelten mithin ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners finden keine Anwendung, vorsorglich wird kollidierenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner ausdrücklich widersprochen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich auch dann, wenn die Bayburt & Klein GbR in Kenntnis kollidierender und / oder abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos vereinbarte Leistungen erbringt und / oder Bestellungen ausführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.
2. Leistungsumfang / Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses
a) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und / oder der Leistungsbeschreibung der Bayburt & Klein GbR sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag. Angebote sind bis zur rechtsverbindlichen Annahme stets freibleibend. Ein Vertragsverhältnis wird erst Zugang der schriftlichen Bestätigung des Eingangs der Annahmeerklärung begründet, die Vertragspartner sind verpflichtet, entsprechende eine Bestätigung unverzüglich nach Zugang der Annahmeerklärung vorzunehmen. Wünscht der Vertragspartner eine Bearbeitung seines Auftrags ohne vorherige Angebotserstellung - ein solcher Wunsch bedarf zumindest der Textform gemäß § 126b BGB -, so sind die zur Erfüllung des Wunsches erbrachten Leistungen nach dem dokumentierten zeitlichen Aufwand zum regulär vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
b) Die Bayburt & Klein GbR behält sich das Recht vor, in Abstimmung mit dem Vertragspartner, Leistungen zu erweitern oder zu verbessern. Soweit die Bayburt & Klein GbR kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Soweit die Einstellung für den Vertragspartner von Bedeutung ist, wird er zuvor von der Bayburt & Klein GbR unterrichtet. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche aus der Einstellung sind ausnahmelos ausgeschlossen, zudem verzichtet der Auftraggeber unwiderruflich auf etwaige Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche.
c) Werden technische Dienstleistungen nicht durch die Bayburt & Klein GbR selbst, sondern durch Dritte erbracht, erfolgt die Erbringung auf der Basis der von dem Dritten genannten Verfügbarkeit.
d) Die Bayburt & Klein GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen – soweit vereinbart im Namen und Kosten des Vertragspartners – zu bestellen. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Auftragserfüllung nimmt die Bayburt & Klein GbR im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vor, es sei denn, es ist mit dem Vertragspartner eine anderweitige Regelung vereinbart.
e) Der Bayburt & Klein GbR durch den Vertragspartner überlassenen Vorlagen und Informationen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Vertragspartner zur Verwendung berechtigt ist. Der Vertragspartner stellt die Bayburt & Klein GbR von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus eventuellen Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten usw. resultieren, vollumfänglich frei.
f) Die Lizenzierung von Leistungen Dritter durch die Bayburt & Klein GbR erfolgt nach Vereinbarung mit dem Vertragspartner entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners. Sofern die Bayburt & Klein GbR nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder Inhaber von Rechten an dort abgebildeten Werken die Einwilligung zu einer Verwertung erteilt haben, hat der Vertragspartner etwaige im Einzelfall notwendige Zustimmungen dieser Dritten selbst einzuholen. Die Bayburt & Klein GbR ist bei der Herstellung von Filmen verpflichtet, alle abgebildeten Personen zu informieren und deren Einwilligung / Genehmigung zur Nutzung einzuholen. Die Einholung ist vergütungspflichtig. Die Bayburt & Klein GbR ist dafür verantwortlich, vor Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film-/Foto-Drehgenehmigungen vorliegen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wird, dass diese durch den Vertragspartner eingeholt werden.
Die Bayburt & Klein GbR verwendet vorzugsweise GEMA-freies Audio. Sofern der Vertragspartner lizenzpflichtiges Audio wünscht, hat er die Kosten hierfür zu tragen und die Lizenz zu erwerben. Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Fall einer öffentlicher Vorführung auch Nutzungsrecht Dritter betroffen sein können.
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Künstlersozial-versicherungsgesetzes (KSVG) gegebenenfalls durch diesen Abgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichten sind. Die insoweit relevante Prüfung sowie eine gegebenenfalls erforderliche Meldung bei der Künstlersozialkasse und das Abführen dieser gesetzlichen Abgaben obliegen allein dem Vertragspartner.
g) Die Bayburt & Klein GbR räumt dem Vertragspartner alle für die vereinbarte oder sachgerechte Verwendung der von ihr erbrachten Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit möglich, sind Arbeiten und / oder Leistungen – einschließlich etwaiger Duplikate – mit Beendigung des Nutzungsrechts an die Bayburt & Klein GbR zurückzugeben. Die Einräumung von Eigentumsrechten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, dies gilt entsprechend auch für eine über die vereinbarte und / oder sachgerechte Verwendung hinausgehende Verwendung und / oder für eine Bearbeitung und / oder Veränderung der erbrachten Arbeiten und Leistungen.
h) Die im Rahmen einer Präsentation vorgestellten und / oder überreichten Ausarbeitungen und das Recht zu deren Nutzung verbleibt ausnahmslos im Eigentum der Bayburt & Klein GbR. Das gilt auch dann, wenn für die Präsentation ein Arbeits- oder Abschlagshonorar bezahlt wurde. Jegliche Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung, Nachbildung, Ausstellung und Verbreitung der vorgestellten und / oder überreichten Ausarbeitungen – auch in Teilen – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bayburt & Klein GbR.
Werden im Rahmen der Präsentation mehrere Konzepte vorgestellt und erfolgt eine Beauftragung, so umfasst das vereinbarte Honorar ausschließlich das Recht zur Nutzung der zum ausgewählten Konzept gehörenden Ausarbeitungen; das Recht zur Nutzung jedes anderen vorgestellten Konzepts und / oder von Ausarbeitungen, die zu den anderen vorgestellten Konzepten gehören, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und wird in der Regel nur bei Vereinbarung einer gesonderten Vergütung eingeräumt.
Das Recht zur Ausführung von weiteren Entwurfsarbeiten auf der Grundlage der im Rahmen der Präsentation vorgestellten und / oder überreichten Ausarbeitungen steht ausschließlich derBayburt & Klein GbR zu; Werden vorgestellte oder überreichte Ausarbeitungen nicht Gegenstand einer Beauftragung, ist die Bayburt & Klein GbR berechtigt, die Inhalte der vorgestellten oder überreichten Ausarbeitungen in vollem Umfang oder teilweise anderweitig entschädigungslos einzusetzen.
3. Liefer- und Leistungszeit / Gefahrübergang
a) Liefer- und / oder Leistungstermine, die nicht ausdrücklich – schriftlich – vereinbart werden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Etwaige Liefer- und Leistungstermine werden grundsätzlich unter der Voraussetzung vereinbart, daß der Vertragspartner etwaige Mitwirkungs- und / oder sonstige Pflichten vereinbarungsgemäß erfüllt.
b) Die Bayburt & Klein GbR ist zu Teillieferungen und / oder Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist.
c) Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, ist die Bayburt & Klein GbR berechtigt, Ersatz für den ihr insoweit entstehenden Schaden sowie eines etwaigen Mehraufwandes zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner vereinbarte und / oder notwendige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Ein Verschulden seitens des Vertragspartners oder etwaiger Erfüllungsgehilfen ist für die Ersatzpflicht insoweit nicht erforderlich. Mit Eintritt des Annahme- oder des Schuldnerverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und / oder der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner über.
d) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse hat die Bayburt & Klein GbR nicht zu vertreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen sowie Störungen im Geschäfts- und Verantwortungsbereich der von der Bayburt & Klein GbR mit der Erbringung der Dienstleistung oder Teilen der Dienstleistung beauftragten Dritten. Eine Minderung der Vergütung bei Verzögerungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Bayburt & Klein GbR im Sinne der vorstehenden Bestimmungen liegenden Störung ist ausgeschlossen.
e) Im Falle der von der Bayburt & Klein GbR zu vertretenden Nichteinhaltung von vereinbarten Liefer- und / oder Leistungsterminen ist die Haftung – sofern die Nichteinhaltung nicht auf Vorsatz beruht – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, weiter-gehende Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
f) Verladung und Versand erfolgen, soweit nicht ausdrücklich – schriftlich – eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wird, auf Gefahr des Vertragspartners. Die durch eine von dem Vertragspartner gewünschte und / oder von diesem zu vertretende Verzögerung der Verladung und / oder Versendung bedingten Aufwendungen gehen allein zu Lasten des Vertragspartners, etwaige Mehraufwendungen der Bayburt & Klein GbR hat der Vertragspartner zu erstatten.
g) Der Abschluss einer Transport- oder einer vergleichbaren Versicherung bedarf einer ausdrücklichen – schriftlichen – Vereinbarung.
4. Übergabe von Daten
a) Die Bayburt & Klein GbR schuldet die Herausgabe und / oder Überlassung von Rohdaten (Dateien, in der die Ebenen, Grafiken oder Texte verändert werden können) und / oder Druckvorlagen (Dateien, in den die Ebenen, Grafiken oder Texte nicht verändert werden können) und / oder Filme in gängigen Videoabspielformaten auf geeigneten Speichermedien in jedem Einzelfall ausschließlich auf der Grundlage einer gesonderten, die Herausgabe / Überlassung ausdrücklich vorsehenden Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung bedarf ausnahmslos der Schriftform. Von der Bayburt & Klein GbR zur Ausführung des Auftrags erstellte digitale Projekt-Daten, Mediatheken sowie Roh-/Originalmaterial sind ohne besondere schriftliche Vereinbarung grundsätzlich nicht Bestandteil der mit der Auftrag verbundenen Leistungs- und Lieferungsverpflichtung, vielmehr handelt es sich internes Arbeitsmittel der Bayburt & Klein GbR. Rohmaterial und Projektdateien einschließlich zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der Bayburt & Klein GbR. Die Auslieferung solcher Daten (Buyout) ist ausnahmslos vergütungspflichtig.
b) Erstellt die Bayburt & Klein GbR für den Auftraggeber Websites, steht diesem – nach Abnahme – ausschließlich das Recht, die Website in dem abgenommenen Zustand im Internet zu nutzen. Weitergehende Rechte stehen dem Auftraggeber grundsätzlich nicht, die Einräumung weitergehender Rechte bedarf in jedem Einzelfall einer gesonderten Vereinbarung. Insbesondere erhält der Auftraggeber keine Rechte an der für die Erstellung und Bereitstellung der Website verwendeten Software. Die Überlassung von Quellcodes ist nicht geschuldet, eine solche bedarf in jedem Einzelfall einer gesonderten Vereinbarung.
5. Allgemeine Zahlungsbedingungen
a) Die vereinbarte Vergütung ist – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart wurde – nach Erbringung der Arbeiten und / oder der Leistungen zur Zahlung fällig. Die Bayburt & Klein GbR ist zur Anforderung von angemessenen Vorschüssen auf die vereinbarte Vergütung berechtigt, dies gilt insbesondere dann, wenn die Erbringung der Arbeiten und / oder Leistungen mit der Inanspruchnahme Dritter und / oder Auslagen verbunden ist oder die Arbeiten / Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und / oder den üblichen kaufmännischen Gepflogenheiten in Teilen abgenommen werden.
b) Der Vertragspartner hat die Vergütung in voller Höhe – der Abzug von Skonto ist ausdrücklich ausgeschlossen – auf das von der Bayburt & Klein GbR ausdrücklich als Zahlkonto benannte Bankkonto zu zahlen.
c) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der ausstehende Betrag mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB), zumindest aber mit p.a. 5%, zu verzinsen. Die Berechtigung zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
d) Gegen Ansprüche der Bayburt & Klein GbR kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartnern steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtkräftig festgestellter Gegenansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.
e) Im Falle des Zahlungsverzuges und / oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners kann die Bayburt & Klein GbR die Hinterlegung von Sicherheiten verlangen oder sämtliche Zahlungs-ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig stellen. Zudem ist die Bayburt & Klein GbR zum Rücktritt von dem / den mit dem Vertragspartner bestehenden Vertragsverhältnisse berechtigt.
6. Gewährleistung / Haftung
a) Bei berechtigten und unverzüglich erhobenen Mängelrügen ist die Bayburt & Klein GbR unter Ausschluss des Rechtes des Vertragspartners zum Rücktritt von dem Vertrag oder der Herabsetzung des Kaufpreises / der Vergütung zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, die Bayburt & Klein GbR ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises / der Vergütung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Scheitern der Nacherfüllung liegt mit dem zweiten vergeblichen Versuch der Nachbesserung vor. Etwaige Schadensersatzforderungen kann der Vertragspartner – unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen – erst nach Feststellung des Fehlschlagens der Nacherfüllung geltend machen.
Tritt bei der Herstellung eines Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat die Bayburt & Klein GbR nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder von der Bayburt & Klein GbR noch vom Vertragspartner zu vertreten ist, berechtigt der Vertragspartner ausschließlich zur Kündigung des Vertrag berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen sind – gegebenenfalls im Verhältnis der erbrachten Leistungen zur beauftragten Gesamtleistung – entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen zu vergüten.
Voraussetzung für die Gewährleistung ist stets der Nachweis des Vertragspartners, dass der Mangel auf den Leistungen der Bayburt & Klein GbR beruht. Verspätete, unzureichende oder unbegründete Rügen befreien die Bayburt & Klein GbR von der Gewährleistungspflicht. Im Rahmen des erteilten Auftrags besteht für die Bayburt & Klein GbR Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme darf nicht aus künstlerischen Gründen verweigert werden. Durch seine Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner, sich vor Auftragserteilung hinreichend von der gestalterischen Qualität der Leistungen der Bayburt & Klein GbR durch frühere Arbeitsbeispiele und Referenzen überzeugt zu haben. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Abnahme darf nicht aus geschmacklichen Gründen verweigert werden. Ein eventuelles Nicht-Gefallen begründet keine Kürzung der Vergütung. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, bei Filmen insbesondere Farbgebung, Helligkeit, Kontrast, Schnitt, Musikwahl oder Lautstärke begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bayburt & Klein GbR selbst Veränderungen an den von ihr erbrachten Leistungen vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ.
b) Etwaige Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren – abgesehen von dem arglistigen Verschweigen von Mängeln – ein Jahr nach Lieferung / Abnahme der Leistung.
c) Eine Schadensersatzhaftung der Bayburt & Klein GbR ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Schadensersatz-haftung der Bayburt & Klein GbR auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
d) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Lieferung / Abnahme der Leistung.
7. Sonstige- und Schlussbestimmungen
a) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
b) Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hanau.
c) Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bayburt & Klein GbR unwirksam sein oder werden, gilt die wirksame Regelung als vereinbart, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich am Nächsten kommt.
d) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
II. Teil
Wenn und soweit seitens der Bayburt & Klein GbR Internetdienstleitungen erbracht werden, finden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig Anwendung.
1. Die Bayburt & Klein GbR stellt dem Vertragspartner u.a. folgende Internetdienstleitungen zur Verfügung:
Bereitstellung von Webspeicher
Bereitstellung von Webdatenbanken
Unterbringung von Webseiten auf einem Webserver (Webhosting)
Registrierung von Domains (TLD/DNS)
E-Mail-Hosting
Bereitstellung kompletter Content Management Systeme (CMS)
2. Die serverbasierenden Internetdienstleistungen werden durch einen Dritten der Bayburt & Klein GbR zur Verfügung gestellt, vor diesem Hintergrund haftet die Bayburt & Klein GbR gegenüber dem Vertragspartner für etwaige Ausfallzeiten und / oder technische Probleme nur unter den Voraussetzungen und in dem Umfang, wie der Dritte gegenüber der Bayburt & Klein GbR haftet. Die Bayburt & Klein GbR tritt insoweit hiermit etwaige Haftungsansprüche gegen den Dritten an den Vertragspartner ab, dieser nimmt die Abtretung ausdrücklich an und stellt die Bayburt & Klein GbR insoweit ausdrücklich von jeglicher Haftungsinanspruchnahme frei. Sollte der Bayburt & Klein GbR aufgrund verbindlicher gesetzlicher Bestimmungen insoweit eine Schadensersatzverpflichtung obliegen, ist diese – abgesehen von einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung durch die Bayburt & Klein GbR selbst – der Höhe nach begrenzt auf die Höhe der Vergütung, die der Bayburt & Klein GbR für die nicht zur Verfügung stehenden Leistung auf die Dauer des Ausfalls nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen zustehen würde.
3. Die Bayburt & Klein GbR übernimmt grundsätzlich keine Gewähr dafür, daß die zur Verfügung gestellten Leistungen – insbesondere die Server – bestimmte Dienste und / oder die Nutzung einer bestimmten Software zulassen.
4. Die Sicherung von Daten auf dem zur Verfügung gestellten Webspace und / oder in den bereit gestellten Datenbanken und / oder in Content-Management-Systemen obliegt der Bayburt & Klein GbR nur bei Vorliegen einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung.
5. Die Haftung für von der Bayburt & Klein GbR zu vertretende Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien des Vertragspartners eingetreten wäre, es sei denn, die Anfertigung von Sicherungskopien ist Bestandteil der Dienstleistung.
6. Die Bayburt & Klein GbR gewährleistet nicht, dass von ihr überlassene Software – gleich ob Eigen- oder Fremdsoftware – stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher läuft oder das kein unberechtigter Ein- und Zugriff durch Dritte („Hacker“) erfolgt / erfolgen kann. Kein zur Gewährleistung führender Mangel ist bei einer Funktionsbeeinträchtigung gegeben, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, schadhaften Daten, dem unberechtigten Zu- und / oder Eingriff Dritter (z.B. „Hacker“) etc. resultiert. Die Bayburt & Klein GbR übernimmt vor diesem Hintergrund ausdrücklich keine Gewähr dafür, daß Dritte unberechtigt Zu- und Eingriffe in die Software vornehmen bzw. vornehmen können. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach Maßgabe der Bestimmungen unter I. 5.
7. Bei Lieferung von Individualsoftware verbleibt der Quellcode bei der Bayburt & Klein GbR, diese ist nicht verpflichtet, den Quellcode dem Vertragspartner oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
8. Domains werden von derBayburt & Klein GbR im Auftrag des Vertragspartners bei einer Drittfirma registriert. Die Registrierung der Domain erfolgt auf den vom Vertragspartner angegebenen Namen. Bayburt & Klein GbR übernimmt die Domainpflege und den Nameservice nur, solange die Domain auf einem von der Bayburt & Klein GbR zur Verfügung gestellten Server gehostet wird. Domains bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bayburt & Klein GbR. Diese ist berechtigt, Anträge auf Übernahme der Domain eines Vertragspartners zu einem anderen Provider zu verweigern, wenn ihre Rechnungen von dem Vertragspartner nicht vollständig bezahlt sind. Ist eine Rechnung vier Wochen nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, ist die Bayburt & Klein GbR berechtigt, den Abruf der Domain des Vertragspartners im Internet bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren.
9. Der Vertragspartner ist zur sachgerechten Nutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen verpflichtet. Er hat insbesondere
a) die vereinbarte Vergütung zuzüglich der darauf zu berechnenden gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbarungsgemäß zu zahlen;
b) der Bayburt & Klein GbR – soweit erforderlich und angefordert – die verwendete / zu verwendende Ausstattung (Hard- und / oder Software) zur Inanspruchnahme der Dienstleistung mitzuteilen;
c) sicherzustellen, daß die unter Inanspruchnahme der Dienstleitungen dargestellten und / oder übermittelten Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen; die Bayburt & Klein GbR ist ausdrücklich nicht zur Kontrolle der unter Inanspruchnahme der Dienstleitungen dargestellten und / oder übermittelten Inhalte verpflichtet, die Bayburt & Klein GbR wird zudem von jeglicher Verantwortung und / oder Haftung für gesetzeswidrige Inhalte freigestellt;
d) die Zugriffsmöglichkeit auf Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen oder anzubieten und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; insbesondere stellt der Vertragspartner sicher, dass durch die Nutzung der bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze, zivil-, straf- oder ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen;
e) Passwörter und Zugangscodes geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen;
f) die Bayburt & Klein GbR von jeglicher Haftung freizustellen, die durch den unberechtigten Zugriff und / oder die unberechtigte Nutzung und / oder den Missbrauch von Passwörtern und / oder Zugangscodes entstehen; gleiches gilt Schäden, die durch das strafbewährte Ausspähen von Daten entstehen. Dies gilt auch und insbesondere für das Ausspähen von E-Mail-Nachrichten und / oder sonstiger Nachrichtenübermittlungen unter Inanspruchnahme der Internetdienstleitungen;
g) der Bayburt & Klein GbR erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen;
h) der Bayburt & Klein GbR oder von der Bayburt & Klein GbR beauftragten Dritten die Feststellung der Mängel und Störungen sowie die Ermittlung ihrer Ursachen zu ermöglichen;
i) der Bayburt & Klein GbR diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstanden sind und auf Mängel und Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Vertragspartners zurückzuführen sind;
j) es zu unterlassen und sicherzustellen, dass die Dienstleistungen derBayburt & Klein GbR Dritten angeboten, an Dritte vermittelt oder vertragswidrig von Dritten genutzt werden; eine vertragswidrige Nutzung Dritter ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Bayburt & Klein GbR gestattet;
k) die anerkannten Grundsätze der Datensicherheit einzuhalten und zu befolgen;
10. Die Bayburt & Klein GbR rechnet die von ihr erbrachten Leistungen grundsätzlich sofort ab, der Vertragspartner hat die in Rechnung gestellten Entgelte unverzüglich zur Zahlung anzuweisen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Rückzahlung, Teilrückzahlung und / oder Gutschrift des gezahlten Entgelts.
11. Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, muss die Bayburt & Klein GbR die Dienstleistung nach Androhung unter Fristsetzung von zwei Wochen nicht mehr erbringen, insbesondere kann sie den Zugang zu den Diensten / Dienstleitungen sperren.
12. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse hat die Bayburt & Klein GbR nicht zu vertreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Protokollumsetzern („Gateways“) anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter, insbesondere der von der Bayburt & Klein GbR mit der Erbringung der Dienstleistung oder Teilen der Dienstleistung beauftragten Dritten. Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Bayburt & Klein GbR im Sinne der vorstehenden Bestimmungen liegenden Störung ist ausgeschlossen.
13. Der Vertragspartner haftet auch für alle Folgen und Nachteile, die der Bayburt & Klein GbR oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienstleistung oder dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
14. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Verstößen des Vertragspartnern gegen die in Ziffer a) Abs. cc) und / oder hh) genannten Pflichten ist die Bayburt & Klein GbR zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Bei Verstößen gegen die restlichen Vorschriften der Ziffer 3. ist die Bayburt & Klein GbR nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
15. Sollte eine Regelung der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bayburt & Klein GbR für Interdienstleistungen unwirksam sein oder werden, gilt die wirksame Regelung als vereinbart, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich am Nächsten kommt.
Stand: April 2024